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Jan Folgen als MP3?

Verfasst: Sa 11. Feb 2006, 19:52
von ByK
Hallo ich grüße euch alle zusammen wollte mal fragen ob ihr wisst ob man die folgen auch als MP3 format irgent wo bekommen kann?Hatte als kind,mal alle folgen und hab die leider damals aller verkauft und verusche sie mir jetzt als mp3 zu besorgen wisst ihr vieleicht wo man die folgen als mp3 bekommt?

Re: Jan Folgen als MP3?

Verfasst: Fr 24. Feb 2006, 13:45
von Gast
Öhm, Tag.
Gegenfrage:
Du weist schon das der Besitz von MP3's Illegal ist sofern man nicht im Besitz der Originalen ist oder?

Re: Jan Folgen als MP3?

Verfasst: So 2. Apr 2006, 20:50
von pipi
man kann mp3s auch kaufen! :-))

Re: Jan Folgen als MP3?

Verfasst: Do 27. Apr 2006, 20:05
von Gast
Ah ja auch Jan Tenner MP3's ???
Nenne mir eine Seite wo dieses legal möglich ist und du bekommst nen Kasten Pils !!!


Re: Jan Folgen als MP3?

Verfasst: Fr 2. Jun 2006, 08:22
von Dr.Dystopia
Hi!

Also jetzt muss ich doch mal des Teufels Advokat spielen. Sicher es ist illegal Kopien auf mp3 zu besitzen, wenn man nicht der Eigentümer der Originale ist. Diese Regelung ist doch aber dafür da, um Gelder in weitere Produktionen fließen lassen zu können. Wie sieht das aber aus bei Serien, die man nur noch auf dem GEbrauchtmarkt erstehen kann? Das Geld fließt nicht in den Produktionsprozess. Es wird "nur" die Flohmarktwirtschaft "geschädigt". Das einzige was bei rauskommt ist, dass diverse Händler eben keine 20 Exemplare von "Mimo, der Rächer" kaufen, und sie dann zu Höllengeld verticken.

Wie gesagt, Teufels Advokat. Ich habe mir alle gekauft, für 44 und 45 gerade 43 Steine abgedrückt. Nr. 46 werde ich mir aber nicht kaufen. DAS Geld ist es mir nicht Wert.

Ciao!
Alf.

Re: Jan Folgen als MP3?

Verfasst: Fr 2. Jun 2006, 16:02
von Skraal
Es ist natürlich nicht illegal, Kopien zu besitzen, sondern ein erkauftes Recht, schließlich zahlt man der Gema mit jeder Leer-Kassette und CD, sowie für jeden Recorder eine Gebühr, die diese Privatkopien ausgleichen soll!
Ebenfalls nicht illegal ist, Kopien im Freundes- und Familienkreis weiterzugeben, auch dafür bezahlen wir!
Illegal ist, den Kopierschutz eines Mediums zu umgehen. Doch selbst wenn man den Kopierschutz umgeht, und die Kopien verteilt, ist man durch den Geringfügigkeitsgrundsatz vor Strafverfolgung geschützt, wenn die Anzahl der verbreiteten Kopien im einstelligen Bereich bleibt - sagt zumindest die Bundesjustizministerin, und ich schätze, daß die weiß wovon sie redet.

Wenn der Webseiteninhaber aber nicht wünscht, daß hier mp3 Angebote diskutiert werden, dann hat er das Hausrecht und kann es verbieten.


Re: Jan Folgen als MP3?

Verfasst: Sa 3. Jun 2006, 10:54
von Dr.Dystopia
Skraal schrieb:

> Wenn der Webseiteninhaber aber nicht wünscht, daß hier mp3
> Angebote diskutiert werden, dann hat er das Hausrecht und kann
> es verbieten.

Klar, ist ja auch gut so, in einem Forum hat sowas wohl tatsächlich nix zu suchen.

Ciao!
Alf.

Re: Jan Folgen als MP3?

Verfasst: Sa 3. Jun 2006, 12:25
von Gast
Skraal ich muss dich korrigieren nach dem aktuellen Richterspruch bezüglich Kopien ist es nun auch Offiziell untersagt Sicherheitskopien selbst für den Privaten gebrauch anzufertigen.

Selbst und das erachte ich wiederum für Schwachsinn wenn man im Besitz der originale ist.

Vorher war das Kopieren geduldet sofern man den Besitz der originale nachweisen konnte.

Somit ist dieses Illegal !!!

Re: Jan Folgen als MP3?

Verfasst: Fr 30. Jun 2006, 08:59
von Skraal
Vor der Novellierung im Herbst 2003 war es sogar legal, wenn ich mich recht erinnere, daß ich mir eine Kopie von einer CD gezogen habe, und von meiner Kopie dann Kopien weiter gegeben habe - solange dies im privaten Rahmen blieb.

@ Gast: Hast Du da ein Aktenzeichen? Wenn ja, dann wird dieser "Richterspruch" sicherlich von der nächsten Instanz kassiert, denn ich verweise wieder auf das Bundesministerium der Justiz:

Die erste Novelle des Urheberrechts („Erster Korb“) hat im Herbst 2003 die zwingenden Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem „Zweiten Korb“ vorbehalten. Im Kern geht es um folgende Neuregelungen:

1. Erhalt der Privatkopie
Private Kopien nicht kopiergeschützter Werke bleiben grundsätzlich im bisherigen Umfang erlaubt. Damit hält der Entwurf an zwei Grundentscheidungen des „Ersten Korbs“ fest:

* Die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks ist auch in digitaler Form zulässig.
* Es ist verboten, Kopierschutz zu umgehen.

Wie in der analogen Welt wären Verbote oder Beschränkungen der Privatkopie nicht durchsetzbar und damit sinnlos, weil Urheber und ihre Verwerter diejenigen, die Privatkopien herstellen, auch in der digitalen Welt nicht umfassend überwachen können. In einem Punkt wird das geltende Recht klarer gefasst: Bisher gilt: Eine Kopie ist verboten, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt ist. Mit dieser Regelung wollte man die Nutzung illegaler Tauschbörsen erfassen (Stichwort: legale Quelle). Wenn sich jemand eine zulässige Privatkopie seiner nicht kopiergeschützten Musik-CD macht und diese anschließend unzulässigerweise im Internet zum Download anbietet, handelt es sich jedoch nicht um eine rechtswidrig hergestellte Vorlage, sondern um eine rechtswidrig genutzte Vorlage. Deswegen soll zukünftig gelten: Wenn für den Nutzer der Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen.

Beispiel: Angebot eines Kinofilms im Internet:
Kein privater Internetuser verfügt über die Rechte zum Angebot eines Kinofilms im Internet. Ein Download eines Kinofilms aus Peer-to-Peer-Tauschbörsen ist also offensichtlich rechtswidrig.

2. Kopierschutz setzt der Privatkopie Grenzen
Seit dem „Ersten Korb“ sind der Privatkopie durch technische Schutzmaßnahmen Grenzen gesetzt. Es gilt: „Kopierschutz-Knacken ist verboten!“ Diese Regelung ist durch EU-Recht zwingend vorgegeben. Bei dieser Regelung bleibt es: Es gibt keine Durchsetzung der Privatkopie gegen Kopierschutz. Denn: Die Rechtsinhaber können sich durch technische Maßnahmen selbst schützen, und der Gesetzgeber darf ihnen diesen Selbstschutz nicht aus der Hand schlagen. Es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies lässt sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.


Quelle: http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2401

Da Kassetten keinen Kopierschutz haben, kann ich mir ganz viele Kopien machen. tralalalalalaaa!


Re: Jan Folgen als MP3?

Verfasst: Di 25. Jul 2006, 08:37
von Anonymer Benutzer
"Ganz viele" Kopien ist auch nicht ganz richtig. Habe erst letztens im Rechtskundeunterricht gelernt, dass es da eine bestimmte Ziffer an Kopien gibt, die nicht überschritten werden soll. Die Ziffer lautet 10.
Mit anderen Worten: Bis zu 10 Kopien eines legal erworbenen Tonträgers dürfen gleichzeitig existieren.
Ist sogar egal, wo diese Sicherheitskopien lagern.