<r><br/>Tut mir leid, Herr Verteidiger aber bin leider gezwungen ihre Argumentation abzuschmettern! Sie ist spitzfindig und hahnebüchen!<br/><br/>Es war sicher nicht Intension des Gesetzgebers in Hinblick auf die rechtliche Folge der Inbesitznahme durch den Findenden, beim "Aufgefundenen" zwischen d...